Diese Seite behandelt häufig gestellte Fragen zur Studienarbeit (SA) im Bachelor-Studium. Zur besseren Orientierung sind die Fragen in Themengebiete aufgeteilt und innerhalb dieser Gebiete nummeriert.
Die Liste mit FAQ wird regelmäßig aktualisiert. Die Reihenfolge der Fragen und Antworten sowie die Inhalte können sich dabei verändern. Gültig ist immer nur die hier veröffentlichte FAQ und diese gilt nur für die von mir wissenschaftlich betreuten Studentinnen und Studenten.
Versionsnummer: BA-FAQ-SA-1.01 (Stand: 27.11.2017)
Themengebiete:
- Formale Vorgaben, Umfang
- Inhalt
- Gliederung der SA
- Abbildungen
Zu 1) Formale Vorgaben, Umfang
BA-SA-1.1: Welchen Umfang muss eine Studienarbeit aufweisen?
- Der Umfang einer SA liegt zwischen 30 und 50 Seiten. Die Hochschule nennt diese Zahlen als verbindliche Grenzen.
- Gemessen wird der Seitenumfang vom Beginn der Einleitung bis zum Ende der Zusammenfassung (= Inhaltsteil der Arbeit).
- Zu diesen Seiten zählen Abbildungen, Tabellen und Fußnoten im Hauptteil der Arbeit.
- Nicht mitgezählt werden die Seiten eines eventuellen Anhanges sowie Abkürzungs-, Abbildungsverzeichnisse etc.
BA-SA-1.2: Wen trage ich als Prüfer der Studienarbeit ein?
- Tragen Sie als ersten Prüfer Ihren wissenschaftlichen Betreuer ein. In diesem Fall “Prof. Dr. Thomas Träger”.
- Tragen Sie als zweiten Prüfer/in die Person ein, die Ihnen von der Studiengangsbetreuung genannt wurde. Wenn Sie keine diesbezüglichen Informationen haben, schreiben Sie bei Prüfer/in 2: “wird von der SBA festgelegt”
BA-SA-1.3: Bekomme ich eine bessere Note, wenn ich 50 Seiten schreibe und nicht “nur” 30 Seiten?
- Nein. Die Vorgaben der Hochschule hinsichtlich der Seitenzahlen sind zu erfüllen. Es gibt jedoch keinen Bonus dafür, dass man “viel” schreibt.
- Wesentlicher ist, dass der Inhalt Ihrer SA hochwertig ist (genutzte Literatur, Argumentation, wissenschaftliches Arbeiten). Sie können mit 30 Seiten eine sehr gute und mit 50 Seiten eine schlechte Note erhalten.
- Tipp: Schreiben Sie innerhalb der Grenzen soviel, wie Sie an Platz benötigen, um das Thema aus Ihrer Sicht “rund” darzustellen.
Zu 2) Inhalt
BA-SA-2.1: Müssen Projektinhalte in die Studienarbeit aufgenommen werden?
- Nein. Die Studienarbeit ist eine rein theoretische Arbeit in Ihrem Studium. Anders als bei TDR, PSA oder Bachelor-Thesis sollen hier keine Projektbezüge enthalten sein. Die Studienarbeit ist eine wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem akademischen Thema.
BA-SA-2.2: Ich möchte eine Geheimhaltung/einen Sperrvermerk für meine Studienarbeit. Geht das?
- Nein. Da die Studienarbeit keine Projektinhalte umfassen soll, kann sich auch kein firmeninternes Wissen in ihr befinden. Eine Geheimhaltung bzw. ein Sperrvermerk kann daher bei einer Studienarbeit nicht gesetzt werden.
Zu 3) Gliederung der SA
BA-SA-3.1: Gibt es eine Mustergliederung für die Studienarbeit?
- Nein. Der Grund ist, dass die Themen zu unterschiedlich sind, als dass man hier eine Standardisierung durch eine Mustergliederung schaffen kann.
Zu 4) Abbildungen
BA-SA-4.1: Zählen Abbildungen wie Text zum Umfang der Arbeit?
- Ja, Abbildungen wirken wie Text auf die Seitenzahl.
BA-SA-4.2: Kann ich Abbildungen in den Anhang der SA “auslagern”?
- Grundsätzlich gilt, dass Abbildungen, die wichtig und für den Lesefluss erforderlich sind, im Inhaltsteil der Arbeit stehen.
- Sie sollten also allenfalls ergänzende Abbildungen (z.B. ein sehr detailliertes Prozessdiagramm o.ä.) in den Anhang stellen. Als Regel kann gelten: Wenn Sie sich im Text umfassend auf die Abbildung beziehen, gehört sie in den Inhaltsteil.